Ein Brand in einem Unternehmen ist einer der schlimmsten Unglücksfälle, die ein Unternehmen treffen kann.
Häufig tritt solch ein Ereignis nicht plötzlich ein, sondern ist die Summe einer Vielzahl „kleiner“, teilweise bereits bekannter, Ursachen.
Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass man schon im Vorhinein sein Unternehmen immer wieder überprüft und mögliche Mängel erkennt und beseitigt.
Als Brandschutzbeauftragter unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum vorbeugenden Brandschutz.
Ich berate Sie hinsichtlich des baulichen-, anlagentechnischen- und organisatorischen Brandschutzes. Hierbei spielen der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den lokalen Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Versicherungen eine nicht unerhebliche Rolle.
Ich unterstütze Sie gerne dabei und stelle das Bindeglied zwischen deren Vorgaben, aber auch Ihren unternehmerischen Interessen dar.
Brandschutztechnische Betreuung gemäß DGUV I 205-003
- Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Kontrolle der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw.
- Mitwirkung bei der Aktualisierung, Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Erstellung/Fortschreiben der Brandschutzordnung