In der heutigen Zeit spielt der Arbeitsschutz in einem Unternehmen eine immer größere Rolle. Gerade durch den Fachkräftemangel ist es umso wichtiger, die Mitarbeiter zu schützen und die Arbeitskraft zu erhalten.
Dies ist nicht nur das Verhindern von Arbeitsunfällen, sondern auch das Vermeiden von langfristigen Gesundheitsgefahren bei der Arbeit und Berufskrankheiten.
Hierbei unterstütze ich Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Umsetzung der gesetzlichen- und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz.
Je nach Unternehmensgröße kann dies in Form der teilweise arbeitsschutztechnischen Betreuung, gemäß DGUV Vorschrift 2 sein, alternativ biete ich Ihnen aber auch individuelle bzw. projektbezogene betriebsspezifische Betreuung an.
Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchungen von Unfallereignissen, sowie Festlegung von Maßnahmen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten
- Teilnahme an Betriebsbegehungen und ASA- Sitzungen
- Beratung und Auswahl von Arbeitsschutzmitteln und Gefahrstoffen
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Beurteilung von Maschinensicherheit gem. Maschinenrichtlinien